Von Lilian van Essen auf Montag, 29. Juni 2026
Kategorie: allgemein

Ein Recht auf Reparatur – zumindest ein kleines

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag das sogenannte „Recht auf Reparatur“ verabschiedet. Ein Grund zum Feiern für die offenen Werkstätten, Repair Cafés und Tüftelkeller – oder etwa nicht? 

Und tatsächlich: Hersteller*innen müssen ihre Elektroprodukte zukünftig über deren Lebensdauer reparieren lassen: Ersatzteile und Reparaturangebote sollen fortan zu angemessenen Preisen für Verbraucher*innen zur Verfügung gestellt werden. Auch dürfen die Reparaturen von Geräten nicht länger technisch blockiert werden – durch versiegelte Gehäuse oder Software-Sperren etwa. Alle Teile müssen so verbaut sein, dass man überhaupt erst an sie herankommt. Ist das nicht der Fall, gilt dies künftig als Sachmangel. Klingt alles selbstverständlich. War es jedoch jahrelang nicht. 

Unserer Wegwerfkultur wird der Kampf angesagt und es scheint, als sei der Weg in die richtige Richtung geebnet. Aber dann kommt ein Aber. Denn so einfach ist es eben nicht. 

Was es jetzt braucht 

Während das Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, bleiben entscheidende Fragen weiter ungeklärt. Solange eine Reparatur im Verhältnis zu einem Neukauf schlicht zu teuer ist, sind – zumindest konventionelle – Reparaturen nicht nur eine Frage von Umweltbewusstsein, sondern auch von Privilegien. 

Auch die Sicherung von Fachkräften bleibt ein Problem. Denn selbst, wenn die Nachfrage nach Reparatur nach der Verabschiedung steigt, trifft sie auf ein strukturelles Problem: Ein Recht auf Reparatur hilft uns wenig, wenn es kaum Menschen gibt, die die Dinge reparieren können. Werkstätten brauchen Perspektiven, Ausbildung und Anerkennung, damit sie auch langfristig bestehen können. 

Offen ist zudem die Frage der Durchsetzung. Das Gesetz verzichtet nämlich auf wirksame Bußgelder bei Verstößen gegen die neuen Pflichten. Und auch darauf zu konkretisieren, was genau eigentlich „angemessene“ Ersatzteilpreise bedeuten. Das sind keine Randnotizen, sondern der Unterschied zwischen einem Gesetz, das wirkt, und einem, das auf dem Papier steht.

Wir in der anstiftung sehen in unserem Netzwerk Reparatur-Initiativen jeden Tag, was möglich ist, wenn Menschen Zugang zu Werkzeug, Wissen und Gemeinschaft haben. Reparieren ist hier kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis. 

Wir schließen uns deshalb den Forderungen des Runden Tischs Reparatur e.V. an: Für tatsächliche Veränderung braucht es mehr – einen Reparaturbonus, der von den Hersteller*innen getragen wird, eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen, gezielte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und klare Sanktionen bei Verstößen gegen die Hersteller*innenpflicht. 

Das Gesetz gibt die Richtung vor. Für die tatsächliche Etablierung einer stabilen Reparaturkultur sind jedoch weitere konkrete Maßnahmen, klare Rahmenbedingungen und eine konsequente Umsetzung erforderlich.