Förderung

Die anstiftung ist forschend und fördernd tätig. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn wir möchten, dass die Projekte (im Sinne unserer Satzung) wirken statt Formularberge bearbeiten.

Trotzdem müssen natürlich gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können wir ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid fördern. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, haben wir je nach Praxisbereich in den nachfolgenden PDFs ausgeführt:

Förderrichtlinien für Anträge im Bereich Offene Werkstätten

Förderrichtlinien für Anträge im Bereich Gemeinschaftsgärten

Vorlage Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung

Ausfüllhilfe Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung

Kontakt im Bereich Offene Werkstätten:

Tom Hansing
0179 775 26 77  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt für urbane Gemeinschaftsgärten:

Gudrun Walesch
089 747 460 12  |  0176 604 251 83
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