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(K)ein Recht auf Reparatur?

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Ist mit den nun gültigen Neuerungen der Ökodesign-Richtlinien ein EU-weites Recht auf Reparatur in Kraft getreten? Leider nein, und das ungeachtet der Dringlichkeit, endlich entschlossen und wirksam gegen die Erzeugung von Elektroschrott vorzugehen und zum Nachteil von Verbraucher*innen, ehrenamtlichen Reparatur-Initiativen und freiem Reparaturgewerbe. Allein in der EU fielen im letzten Jahr 12 Mio. Tonnen mit dem weltweit höchsten Pro Kopf-Aufkommen von 16,2 kg an. Tendenz steigend.

Seit März 2021 müssen Geräte, die Hersteller in der EU verkaufen wollen, zerstörungsfrei mit üblichen Werkzeugen zu öffnen sein. Ersatzteile und Reparaturanleitungen für bis zu zehn Jahre vorgehalten werden. Klingt nach einem großen Schritt, aber die Regelungen gelten nur für wenige Produktgruppen (Bildschirme, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke) und nur für neu auf den Markt gebrachte Geräte. Haushalts-Kleingeräte oder auch Mobiltelefone, Notebooks und andere sehr ressourcenintensive Produkte fallen nicht darunter. Die Richtlinie garantiert weder Verbraucher*innen, noch ehrenamtlichen Reparatur-Initiativen diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen. Nur an „fachlich kompetente“ Reparateure müssen Hersteller liefern. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt in der Gesetzgebung vage und belässt im schlechtesten Falle die Entscheidungshoheit darüber bei den Herstellern.

Das Bundeswirtschaftsministerium, so Umweltministerin Svenja Schulze in einem Interview zusammen mit Johanna Sydow vom Runden Tisch Reparatur, mische eben stark mit und versuche es stets der Wirtschaft besonders leicht zu machen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Zugang auch für Reparatur-Initiativen zu schaffen, an inklusiven Lösungen arbeiten derzeit aber nur wenige Länder. Zur Preisgestaltung von Ersatzteilen gibt es keinerlei Vorgaben und die Lieferzeit darf bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. Auch sind Bündelungen möglich. Reparierende könnten gezwungen sein, ganze Sets an Teilen zu kaufen, obwohl nur ein kleines Teil ausgetauscht werden müsste. Firmware, Software und Updates müssen Reparateuren in der neuesten Version zur Verfügung gestellt werden, aber keinerlei Verpflichtung für Hersteller ist enthalten, dass sicherheitsrelevante Updates über die gesamte Lebensdauer eines Produktes aktuell gehalten werden müssten.

Die vielen Einschränkungen und Lücken zeigen, wie weit wir noch von einem universellen, herstellerunabhängigen Recht auf Reparatur entfernt sind. Wir werden uns auch weiterhin zusammen mit dem Runden Tisch Reparatur und europäischen Partnerorganisationen dafür einsetzen.

> Zur Stellungnahme des Runden Tisch Reparatur. 

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