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Die gUG (haftungsbeschränkt) - Eine geeignete Rechtsform für Offene Werkstät Die gUG (haftungsbeschränkt) - Eine geeignete Rechtsform für Offene Werkstätten? Beliebt
Bianka Groenewolt, Gründerin des Werkraum-Augsburg, erklärt, welche Überlegungen zur Gründung einer gUG (gemeinnützige Unternehmensgesellschaft - haftungsbeschränkt) anstatt eines Vereins als Rechtsträger für die Offene Werkstatt geführt haben. Sie schlüsselt den Gründungsakt auf und lässt hinter die Kulissen des Werkraums als soziales Gebilde blicken. Außerdem schildert sie vergangene und momentane Herausforderungen.

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Dateigröße1.16 MB
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Erstelldatum18.12.2017
Änderungsdatum18.12.2017
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