Jede Fläche hat planungsrechtlich einen Eigentümer. Bei vielen Gemeinschaftsgärten sind Flächenrecherche und Vertragsverhandlungen mühselige Schritte vor dem Aufbau des Gartens. Die wenigsten Gartenprojekte haben langfristige, sichere Verträge, etliche befinden sich in einer Zwischennutzung oder haben Verträge mit kurzen Kündigungsfristen, denn noch gibt es keinen planungsrechtlich anerkannten Status für Gemeinschaftsgärten.
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Dateigröße | 1.31 MB |
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Erstelldatum | 08.09.2017 |
Änderungsdatum | 17.01.2018 |
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