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Antrag auf Kartellverfahren

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Antrag auf Kartellverfahren durch den "Runden Tisch Reparatur" - mehr Infos hierzu am Ende dieses Beitrags:

Germanwatch e.V.
Stresemannstr. 72
10963 Berlin

An das
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Betr.: Unterstützung des Antrags auf Einleitung eines Verfahrens (§ 54 I GWB) aufgrund von Verstoß gegen § 19, 20 GWB vom 05.09.2017 

Berlin, 25. Oktober 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Aktion „Ersatzteilfalle Hersteller“ hat das Unternehmen Vangerow GmbH, als Mitglied des Runden Tisches Reparatur und als freie Werkstatt, Ersatzteile bei Herstellern angefragt und mit den Absagen konkrete Belege für die Reparatur-behindernde Praxis der Hersteller erbracht. Die unterzeichnenden Mitglieder des Runden Tisches Reparatur unterstützen daher den Antrag der Vangerow GmbH beim Bundeskartellamt gegen Samsung.

Der Runde Tisch Reparatur ist ein Zusammenschluss von Umweltverbänden und Verbraucherschützern, Wissenschaft, Handwerkern und Reparaturinitiativen sowie Wirtschafts- und Beratungsunternehmen. Die Mitglieder des Runden Tisches Reparatur sind der festen Überzeugung: Die Reparatur ist ein wesentlicher Schlüssel sowohl für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz als auch für die Zufriedenheit der VerbraucherInnen. Aktuelle Befragungen, u.a. des Verbraucherzentrale Bundesverband, haben gezeigt, dass zwei Drittel der VerbraucherInnen gern kaputte Geräte reparieren lassen oder selbst reparieren wollen. 

Dies wird aber durch die Herstellerpraxis verhindert, die den Zugang zu Ersatzteilen für freie Werkstätten, Reparatur-Initiativen und VerbraucherInnen kompliziert, teuer und oft auch unmöglich gemacht hat. Viele Inverkehrbringer in Deutschland nutzen ihre marktbeherrschende Position bei der Bereitstellung und Preisgestaltung der Ersatzteile zu Ungunsten kleiner Unternehmen, Reparateure und VerbraucherInnen. Dies ist umso bedauerlicher, als dass die gleichen Inverkehrbringer in anderen europäischen Ländern, in denen sie zur Ersatzteilverfügbarkeit verpflichtet sind, zeigen, dass es möglich ist. 

Der Gesetzgeber hat in §1 ElektroG die abfallwirtschaftlichen Ziele klar festgelegt: Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten sollen vorrangig vermieden und der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden. Die Förderung von Reparaturdienstleistungen ist für das Erreichen dieser Ziele maßgeblich. Die Herstellerpraxis von Samsung und anderen großen Marktakteuren im Elektro- und Elektronikbereich, welche die Bedingungen für das reparierende Handwerk erschweren, verhindern aus unserer Sicht das Erreichen der Ziele.

Wir bitten das Bundeskartellamt hiermit, dem Antrag der Vangerow GmbH auf Einleitung eines Verfahrens (§ 54 I GWB) aufgrund des Verstoßes gegen § 19, 20 GWB vom 5.09.2017 so zeitnah wie möglich zu entsprechen und uns in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten. 

Mit freundlichen Grüßen

Germanwatch

ÖKOPOL – Institut für Ökologie und Politik GmbH 

Naturschutzbund Deutschland (NABU)

Netzwerk Reparatur-Initiativen

anstiftung

Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Deutsche Umwelthilfe (DUH)

 

 


*1) Alle Belege sind zu finden unter: http://www.reparatur-revolution.de/tag/ersatzteilfalle/

*2) Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag des vzbv (2017): https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/06/01/umfrage_-_haltbarkeit_und_reparierbarkeit_von_produkten_o_gewaehrleistung.pdf



Hintergrund: Der Runde Tisch Reparatur

Der Runde Tisch Reparatur (www.runder-tisch-reparatur.de) wurde im November 2015 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss von Umweltverbänden und Verbraucherschützern, Wissenschaft, Handwerkern und Reparatur-Initiativen sowie Wirtschafts- und Beratungsunternehmen. Unter anderem fordert der Runde Tisch Reparatur: 

Zugang zu Ersatzteilen:

  • Hersteller, Händler und Importeure müssen verpflichtet werden, allen Marktakteuren über die gesamte Nutzungsdauer hinweg Ersatzteile zugänglich zu machen.

Zugang zu erschwinglichen Ersatzteilen:

  • Der Preis von Ersatzteilen muss in einem vernünftigen und begründbaren Verhältnis zu ihren Herstellungskosten stehen. Ein Rechtsanspruch an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu diesen Konditionen ist sicherzustellen. Darüber hinaus müssen Geräte so konstruiert werden, dass der Preis für funktionale Ersatzteile 20 Prozent des unverbindlich empfohlenen Kaufpreises der Hersteller nicht übersteigt.

Reparatur-Autorisierung für mehr Fachbetriebe auch während der Garantiezeit:

  • Wir fordern, dass Fachbetriebe in der Garantiezeit die notwendigen Reparaturen durchführen dürfen und dass die Hürden für die Autorisierung möglichst niedrig sind.
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