Seit Anfang Dezember können Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft bei der anstiftung bis zu 3000€ Fördergeld des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb ihres Reparaturcafés beantragen.