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1,2 Millionen Euro für Reparaturcafés

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Seit Anfang Dezember können Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft bei der anstiftung bis zu 3000€ Fördergeld des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb ihres Reparaturcafés beantragen. Die Antragstellung erfolgt digital über unsere Plattform www.reparatur-initiativen.de – die ersten Anträge sind bereits eingegangen und bewilligt, zahlreiche weitere in Arbeit. Anträge können noch bis zum 24. Februar 2025 gestellt werden. Mit dem Förderprogramm zeigt das Bundesumweltministerium, dass es die Bedeutung des Engagements in Reparatur-Initiativen erkennt und honoriert. Zusätzlich ist auch auf Ebene der Bundesländer einiges in Bewegung: In Bayern läuft ebenfalls ein Förderprogramm für Reparaturcafés an, Rheinland-Pfalz hat einen eigenen Runden Tisch für Reparatur gegründet, die Umweltministerien in Thüringen und Sachsen legten Reparaturboni auf, und auch das niedersächsische Verbraucherschutzministerium hat sich mit der anstiftung in Verbindung gesetzt, weil es über mögliche Unterstützung für Reparatur-Initiativen nachdenkt.

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